Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Trendence Institut GmbH

AGB HR Monitor und Arbeitgeberanalyse

§ 1 Geltungsbereich dieser AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen zwischen der Trendence Institut GmbH, Friedrichstraße 67-70, 10117 Berlin (nachfolgend „Trendence“) und deren Geschäftskunden (nachfolgend Kunden) in Bezug auf die Bereitstellung und Nutzung der Leistungen und Analysetools von Trendence durch die Kunden. Trendence und Kunde nachfolgend auch „Parteien“ genannt. Die unter Grundlage dieser AGB von Trendence erbrachten Leistungen und bereit gestellten Analysetools richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB. Geschäfts-, Zahlungs- und Abwicklungsbedingungen jedweder Art des Kunden finden keine Anwendung, auch nicht, wenn Trendence deren Geltung nicht gesondert widerspricht. Individuell ausgehandelte Grundlagen der Zusammenarbeit gehen diesen AGB stets vor.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag über die Bereitstellung von Analysetools und die Erbringungen von Leistungen kommt durch Angebot und Annahme zustande. Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Leistungs- und Preisbestandteile. Die Verträge können schriftlich oder in Textform geschlossen werden.

§ 3 Leistungen von Trendence

Trendence bietet die webbasierten Produkte „HR Monitor“ und/oder „Arbeitgeberanalyse“ (zusammen nachfolgend auch „Produkte“) an. Für eine ausreichende Internetverbindung ist allein der Kunde verantwortlich. Trendence stellt den Kunden Zugangsdaten für die Nutzung der Produkte zur Verfügung. Die Anzahl der Zugänge ergibt sich aus dem Angebot. Jede_r Mitarbeiter_in des Kunden der/die die Produkte von Trendence nutzen möchte, benötigt konkrete Zugangsdaten. Eine Nutzung von Zugangsdaten durch mehrere Mitarbeiter_innen des Kunden ist ausgeschlossen und stellt eine Verletzung der vertragswesentlichen Pflichten des Kunden dar. Bei technischen Fragen zu den Produkten kann sich der Kunde per E-Mail an customersuccess@trendence.com oder per Telefon unter der Rufnummer 030 259 29 88 169 an den technischen Support von Trendence wenden. Trendence wird sich bemühen Anfragen des Kunden zur Anwendung der Produkte und ggfls. etwaiger weiterer Dienste innerhalb der auf der Webseite www.trendence.com veröffentlichten Geschäftszeiten nach Maßgabe der Support Policy von Trendence, nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in Textform beantworten. Trendence ermöglicht dem Kunden in der Regel den Download seiner angeforderten, erstellten oder bearbeiteten Berichte, Darstellung und Ergebnisse, die bei der Nutzung der Dienste entstehen (nachfolgend auch „Ergebnisse“). Eine Weitergabe dieser Ergebnisse an Dritte außerhalb des Betriebes des Kunden ist ohne ausdrückliche Genehmigung (per Email ausreichend) von Trendence nicht gestattet. Trendence erbringt ihre Leistungen gemäß den Angeboten und Produktbeschreibungen in der Regel auf den von ihr betriebenen Domains in Verbindung mit internetgestützten Online-Web-Applikationen. Trendence betreibt die Web-Applikation im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf eine jederzeitige fehler- und unterbrechungsfreie Nutzung der Plattform oder eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nicht. Trendence wird sich nach Kräften bemühen, im Falle eines Ausfalls ihrer Systeme die Nutzbarkeit möglichst schnell wiederherzustellen. Trendence wird in regelmäßigen Abständen eine Sicherung der Daten des Kunden auf seinem Datenserver durchführen. Die regelmäßigen Zeiten der Datensicherung werden dem Kunden nicht mitgeteilt.

§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde ist zur Nutzung der im Angebot aufgeführten Produkte berechtigt. Je Mitarbeiter_in des Kunden, der/die die Produkte nutzen möchte, bedarf es individueller Zugangsdaten, die Trendence zu den vereinbarten Kondition (sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, zu den Konditionen der Preisliste (auf Anfrage) dem Kunden zur Verfügung stellt. Eine Nutzung von individuellen Zugangsdaten durch mehrere Mitarbeiter_innen des Kunden ist nicht zulässig und stellt eine wesentliche Vertragsverletzung des Kunden dar, die Trendence zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Gleiches gilt, wenn die Zugangsdaten durch einen unberechtigten Dritten genutzt werden. Sofern Trendence durch die unzulässige (Mehrfach-)Nutzung ein Schaden entsteht, hat der Kunde diesen Schaden zu ersetzen. Für die Nutzung der Produkte muss der Kunde über eine leistungsfähige Internetverbindung sowie internetfähige Hard- und Software verfügen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Produkte Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung oder Unterlizensierung der Produkte ist dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet. Trendence ist zur sofortigen Sperre des Zugangs oder der Zugänge berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Daten rechtswidrig genutzt werden und/oder Rechte Dritter verletzen oder wenn der Verdacht besteht, dass der Kunde gegen die Grundsätze dieser AGB verstößt oder der Verdacht besteht, dass der Kunde die Zugangsdaten unberechtigt an Dritte weitergegeben hat. Trendence hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

§ 5 Vergütung

Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung für die Nutzung der Produkte zu Beginn der Laufzeit des Vertrages und/oder vor der ersten Nutzung der Produkte nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung vollständig zu entrichten. Sofern keine gesonderte Vergütungsvereinbarung vorliegt, gelten die Preise der aktuell gültigen Preisliste (auf Anfrage).

§ 6 Vertragslaufzeit für den Trendence HR Monitor

Der Vertrag über die Nutzung des Trendence HR Monitor läuft, sofern nicht anders vereinbart, für einen Zeitraum von 12 Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der Bereitstellung der Zugangsdaten. Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf des fest vereinbarten Zeitraumes gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 7 Verarbeitung personenbezogener Daten, Verschwiegenheit

Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere diejenigen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten. Die Parteien werden personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Vertragszwecke erheben und verwenden und diese an Subauftragnehmer oder verbundene Unternehmen weitergeben, soweit dies zur Erfüllung der Leistungserbringung notwendig ist. Die Parteien behandeln alle Informationen und Unterlagen, die ihnen von dem oder über den Vertragspartner zugehen oder bekanntwerden, strikt vertraulich, zumindest mit derselben Sorgfalt wie eigene Informationen gleicher Art. Gegenstände werden so verwahrt und gesichert, dass Kenntnisnahme und Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen sind (GeschGehG). Die Pflichten gelten insbesondere für Software und Daten. Sie bleiben auch nach Vertragsbeendigung auf Dauer in Kraft. Informationen und Unterlagen dürfen nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages eingesetzt werden. Sie dürfen nur an solche Mitarbeiter_innen, Subunternehmen und Sonderfachleute weitergegeben werden, die sie zur Durchführung des Vertrages kennen müssen. Mitarbeiter_innen, Subunternehmen und Sonderfachleute des Kunden sind ebenfalls zur Geheimhaltung nach diesen Regeln schriftlich zu verpflichten. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß des Vertragspartners beruht, oder die der empfangende Vertragspartner von Dritten erhalten hat, die befugt sind, sie der Allgemeinheit zu offenbaren. Wer sich auf diese Ausnahmen beruft, trägt die Beweislast.

§ 8 Schlussbestimmungen

Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen gleichen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Zusammenarbeit zwischen Kunde und Trendence ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.

Stand: 05.11.2021

AGB für Barometer & Individuelle Studien & D100-Magazin

§ 1 Allgemein.

(1) Die vorliegenden Vertragsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Trendence Institut GmbH (nachfolgend „Trendence Institut“ genannt) und seinen Kunden in Bezug auf die Erstellung und Verarbeitung von Marktforschung sowie der verschiedenen Leistungspakete. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde, nachstehend „Auftraggeber“, diese Bedingungen und die Preislisten von Trendence Institut an. (2) Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Trendence Institut hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Geltungsbereich.

(1) Nachstehende Vertragsbedingungen gelten nicht gegenüber Privatpersonen. (2) Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Auftraggeber. (3) Es gelten darüber hinaus die ergänzenden Bedingungen für Veranstaltungen, für Printpublikationen, für den E-Mail Service sowie die Veröffentlichung von Werbung und Texten auf den Webseiten von Trendence Institut.

§ 3 Leistungen von Trendence Institut.

(1) Die im Rahmen der Marktforschung ermittelten Ergebnisse und Aussagen entsprechen nicht der Meinung von Trendence Institut und sind wertneutral zu betrachten. (2) Aufgrund der Menge von Daten, die im Rahmen statistischer Untersuchungen erhoben, aufgearbeitet und analysiert werden, können trotz Sorgfalt Fehler nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Trendence Institut garantiert nicht, dass die Ergebnisse frei von jeglichen Fehlern sind. Die Ergebnisse sind jedoch für die üblicherweise zur Verwendung vorgesehenen Zwecke geeignet.

§ 4 Leistungen des Kunden.

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Trendence Institut rechtzeitig alle benötigten Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen, um die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen gewährleisten zu können. Der Auftraggeber garantiert zudem die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zur Veröffentlichungen zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere der Text- und Bildunterlagen, einschließlich Urheber-, Nutzungs- und Lizenzrechte.

§ 5 Vertragsabschluss und Widerspruchsfrist.

(1) Bei Printprodukten gewährt Trendence Institut ausnahmsweise Abbestellungsmöglichkeiten nach der folgenden Staffelung: a) Aufträge, die bis zu 12 Wochen vor Anzeigen- bzw. Buchungsschlusstermin storniert werden, werden mit 50% in Rechnung gestellt. b) Aufträge, die bis zu 6 Wochen vor Anzeigen- bzw. Buchungsschlusstermin storniert werden, werden mit 75% in Rechnung gestellt. c) Danach erfolgte Stornierungen werden mit 100% in Rechnung gestellt. d) Werden mehrere Print-Produkte gleichzeitig in einem Paket gebucht, so entsprechen die Fristen für eine Abbestellung des gesamten Paketes den Stornierungsfristen derjenigen Publikationen im Paket, deren Buchungsschlusstermin als erstes endet. Eine spätere Stornierung des Paketes ist nicht möglich. (2) Bei Buchung mehrerer Produkte in einem Paket können ausschließlich die Print-Produkte und nur innerhalb der in § 5 Absatz 1 a-c genannten Fristen, abbestellt werden. Alle anderen Produkte werden nach Listenpreis berechnet. (3) Die Anzeigen- bzw. Buchungsschlusstermine sind in den jeweiligen Broschüren und Angeboten veröffentlicht.

§ 6 Verträge mit Werbungsmittlern und Werbeagenturen.

(1) Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbunsgtreibenden an die Preise von Trendence Institut zu halten. Die von Trendence Institut gewährten Mittlervergütungen darf weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. (2) Die im Rahmen von Marktforschungsprojekten erhobenen Daten sind ausschließlich zur Verwendung im Zusammenhang mit dem Kundenprojekt bestimmt. Eine anderweitige Verwendung der Ergebnisse oder des Fragebogens ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung ausgeschlossen.

§ 7 Zahlungsbedingungen.

(1) Leistungen werden nach Lieferung in Rechnung gestellt und sind sofort fällig. (2) Online-Leistungen werden spätestens zu Beginn der vereinbarten Laufzeit der Veröffentlichung fällig. (3) Bei Printprodukten sind die Leistungen spätestens am Erscheinungstermin fällig. (4) Die Zahlung ist so zu leisten, dass der Rechnungsbetrag vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung, frei von Kosten und Skonti bei Trendence Institut eingeht.

§ 8 Haftung.

(1) Trendence Institut haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von Trendence Institut im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen verursachten Schäden unbeschränkt. Trendence Institut haftet bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Ansonsten haftet Trendence Institut bei der fahrlässigen oder leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. (2) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. (3) Eine weitergehende Haftung sowie jegliche Haftung von Trendence Institut für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte sind ausgeschlossen. (4) Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. (5) Der Auftraggeber haftet voll im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Verschwiegenheitsverpflichtung.

(1) Trendence Institut und der Auftraggeber und deren jeweiligen Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, über sämtliche Inhalte der Zusammenarbeit Dritten gegenüber Stillschweigen – auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus – zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder soweit sie der Wahrnehmung eigener Ansprüche entgegensteht. (2) Im Übrigen werden Trendence Institut und der Auftraggeber vor dem Hintergrund gemeinsamer Interessen und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit auf gegenseitige Belange Rücksicht nehmen und die Entscheidungen oder Verhaltensweisen vermeiden, die der anderen Partei zum Nachteil gereichen können.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Vertragsbedingungen bedürften zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Klausel. (2) Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame oder durchführbare Bestimmung gelten, die den wirtschaftlichen Zielen der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so weit wie möglich nahekommt. (3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der IPR. (4) Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann oder um eine juristische Person handelt, gilt als Gerichtsstand Berlin, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Stand: Juli 2018

AGB Zertifizierungen

§ 1 Allgemein

(1) Die nachstehenden Vertragsbedingungen des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.

§ 2 Ergebnisse

(1) Die im Rahmen der Marktforschung ermittelten Ergebnisse und Aussagen entsprechen nicht der Meinung des Auftragnehmers und sind als wertneutral zu betrachten.

(2) Aufgrund der Menge von Daten, die im Rahmen einer statistischen Untersuchung erhoben, aufbereitet und analysiert werden, können trotz aller Sorgfalt Fehler nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Die vereinbarte Beschaffenheit der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Ergebnisse ist daher nicht darauf gerichtet, dass keinerlei Fehler auftreten dürfen, sondern nur darauf, dass die Ergebnisse für die üblicherweise zur Verwendung vorgesehenen Zwecke geeignet sind und mittlere Art und Güte aufweisen. Der Auftragnehmer ist nicht haftbar für eine Verzögerung oder einen Ausfall der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle benötigten Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen, um die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung gewährleisten zu können. Der Auftraggeber gewährleistet zudem die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.

§ 4 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit und bei Verzug. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Auftragnehmer bei Vertragsschluss, aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände, rechnen musste. Außerdem haftet er für Schäden uneingeschränkt, für die zwingende gesetzliche Vorschriften, wie z.B. das Produkthaftungsgesetz, eine Haftung vorsehen. Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für die Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verluste oder Entschädigungsansprüche, die aufgrund von unvollständigen, fehlerhaften oder verspäteten Informationen seitens des Auftraggebers oder aufgrund einer sonstigen Verschuldung des Auftraggebers entstanden sind.

(3) Der Auftraggeber garantiert im Wege eines selbstständigen Garantieversprechens, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Informationen und deren Verwendung durch den Auftragnehmer weder die Urheberrechte, noch sonstige Rechte Dritter verletzen. Im Fall einer Zuwiderhandlung hat der Auftraggeber den Auftragnehmer für die im Rahmen der Rechtsverletzung entstandenen Kosten oder Ansprüche zu entschädigen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung der Pflichten/Garantien aus diesem Vertrag erhoben werden.

§ 5 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichtet sich, vertrauliche Informationen oder Kenntnisse, die Sie aufgrund dieses Vertrages erarbeiten, vertraulich zu behandeln.

§ 6 Referenz

(1) Es ist dem Auftragnehmer gestattet, in Referenzen auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber hinzuweisen und dessen Firmenlogo abzubilden. Hierfür erteilt der Auftraggeber bereits jetzt dem Auftragnehmer ein einfaches Nutzungsrecht an der jeweils betroffenen Marke bzw. dem Unternehmenskennzeichen. Das Nutzungsrecht ist zeitlich nicht begrenzt, jedoch auf den Zweck der Nennung als Referenz begrenzt.

§ 7 Nutzungsbedingungen für die Trendence Zertifizierung

(1) Urheberrechte der Trendence Zertifizierung und Auszeichnung. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei der Trendence Zertifizierung/Audit- Unterlagen und der Auszeichnung (Bilddatei), sowie Ergebnisbericht um geistiges Eigentum des Auftragnehmers handelt. Alle Rechte an diesem geistigen Eigentum stehen ausschließlich dem Auftragnehmer zu, soweit nicht in den vorliegenden Vertragsbedingungen etwas anderes geregelt ist.

(2) Nutzungsrechte bei Teilnahme an der Trendence Zertifizierung und für die Trendence Auszeichnungen. Für den Fall, dass der Auftraggeber das Audit durchläuft und die damit einhergehenden Voraussetzungen der Zertifizierung erfüllt, gewährt ihm der Auftragnehmer für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der übermittelten Auszeichnung (Bilddatei). Die Audit-Unterlagen (Online-Fragebogen) werden dem Auftraggeber innerhalb des Leistungszeitraums zur einmaligen Bearbeitung bereitgestellt.

Zertifizierungen werden in folgenden Bereichen angeboten:
* Faire Ausbildung
* Faires Trainee-Programm
* Fairer Arbeitgeber für Fachkräfte

Die einzelnen Zertifizierungen sind als jeweils eigenständige Produkte zu beauftragen. Das Audit beginnt mit der übermittlung der Audit-Unterlagen (Zugang zum Online-Fragebogen) vom Auftragnehmer an den Auftraggeber. Der Auftragnehmer benötigt keinen Zutritt zu den Räumlichkeiten des Auftraggebers. Die Auszeichnung wird durch den Auftragnehmer vergeben. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird durch den Auftragnehmer gewährt und verifizieren den erfolgreich durchlaufenen Zertifizierungsprozess (Audit) des Auftraggebers.

Bei einer Vertragsverlängerung und erneuten Teilnahme an der Zertifizierung, muss das Audit erneut vom Auftraggeber durchgeführt werden, um sich für eine erneute Auszeichnung zu qualifizieren.

(3) Nutzungszeitraum für die Trendence Zertifizierung. Der durch den Auftragnehmer gewährte Nutzungszeitraum an der Auszeichnung (Bilddatei) beginnt mit Zugang der Auszeichnung beim Auftraggeber (elektronische Übertragung der Bilddatei). Der Nutzungszeitraum für die Auszeichnung beträgt zwölf (12) Monate.

Bei einer nicht erfolgreich durchlaufenen Zertifizierung gewährt Trendence dem Auftraggeber keine Nutzungsrechte an der Auszeichnung (Bilddatei).

Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber bei einem jahresübergreifenden Nutzungszeitraum (Jahreswechsel) für die Restlaufzeit des Nutzungszeitraums eine neue jahresaktuelle Auszeichnung (Bilddatei). Der Nutzungszeitraum der jahresaktuellen Auszeichnung (Jahreswechsel) ist beschränkt auf die Restlaufzeit des zwölf (12) monatigen Nutzungszeitraums und endet mit Ablauf des gewährten Nutzungszeitraums, bei einer nicht erfolgreich durchlaufenen erneuten Auditierung des Auftraggebers (Anschlussauditierung) oder bei Kündigung durch den Auftraggeber, verpflichtet sich der Auftraggeber gemäß § 7 Abs.8, die Auszeichnung von öffentlich zugänglichen Plattformen zu entfernen, eine Vertragsverlängerung räumt dem Auftraggeber gemäß, § 7 Abs.7 ein erweitertes Nutzungsrecht ein.

(4) Voraussetzungen für die Trendence Zertifizierung. Die Zertifizierung des Auftraggebers und die damit verbundene Vergabe der Auszeichnung erfolgt, sofern der Auftraggeber erfolgreich am Audit teilgenommen hat. Die Entscheidung über eine erfolgreiche Zertifizierung ist abhängig von den Ergebnissen des Audits. Die Audit-Ergebnisse werden nach eingehender Prüfung dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer mitgeteilt.

(5) Laufzeit des Audits und Bereitstellung der Ergebnisse im Rahmen der Trendence Zertifizierung. Die Laufzeit des Audits ist abhängig von der Umsetzung durch den Auftraggeber und der Rückübermittlung der vollständigen Audit- Unterlagen (Online-Fragebogen) an den Auftragnehmer. Das Audit (Online-Fragebogen) unterliegt einer zwischen den Parteien abgestimmten Verfallsfrist und kann vom Auftraggeber einmalig durchgeführt werden. Der Auftragnehmer bemüht sich, die Ergebnisse des Audits innerhalb eines vertretbaren Zeitraums an den Auftraggeber zu übermitteln und mitzuteilen.

(6) Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist der Trendence Zertifizierung. Der Vertrag beginnt mit der Angebotsannahme und hat eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten. Er verlängert sich um jeweils weitere zwölf (12) Monate, falls er nicht mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich (Textform ausreichend) gekündigt wird. Das Recht einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(7) Erweitertes Nutzungsrecht. Bei der Verlängerung der Vertragslaufzeit und nach erfolgreichem Audit wird dem Auftraggeber ein erweitertes Nutzungsrecht von zwölf (12) Monaten für die aktuelle Auszeichnung (Bilddatei) eingeräumt. Wenn bei der Verlängerung der Vertragslaufzeit das Audit nicht erfolgreich abgeschlossen wird, wird dem Auftraggeber das Nutzungsrecht der aktuellen Auszeichnung (Bilddatei) entzogen. In der Vergangenheit erhaltene Auszeichnungen (Bilddateien), für die sich der Auftragnehmer erfolgreich qualifiziert hat, dürfen weiterhin genutzt werden. Bei einer Vertragsverlängerung ermöglicht der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Re-Auditierung (Leistungsbestandteil - Vertragsverlängerung) und erneute Teilnahme am Audit.

(8) Pflichten des Auftraggebers nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Bei einer fristgerechten Kündigung durch den Auftraggeber muss die Auszeichnung (Bilddatei) nach Ende des Nutzungszeitraums innerhalb von vier (4) Wochen von öffentlich zugänglichen Plattformen und Medien entfernt werden.

(9) Nutzungsentschädigung. Sollte der Auftraggeber nach Ablauf der Vertragslaufzeit die Auszeichnung (Bilddatei) weiter nutzen (vierwöchige Schonfrist) und sollte der Auftragnehmer hiervon Kenntnis erlangen, so hat der Auftraggeber für die weitere Nutzung eine angemessene Nutzungsentschädigung an den Auftragnehmer zu entrichten. Die Angemessenheit der Nutzungsentschädigung bemisst sich nach der Dauer der Nutzung. Berechnungsbeispiel: Die Nutzungsentschädigung bemisst sich nach der Höhe des Basispreises der Zertifizierung und wird anteilig auf den zwölfmonatigen Nutzungszeitraum (Regelleistungszeitraum) berechnet und ist sofort fällig. Der Auftragnehmer behält sich vor, entstandene Aufwendungen (Rechtsdurchsetzung/Wahrnehmung), die durch eine nicht gestattete Nutzung erfolgen, in Rechnung zu stellen.

§ 8 Technische Voraussetzungen für die Nutzung der Trendence Auszeichnungen

(1) Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für das Vorhandensein technisch notwendiger Voraussetzungen zur Nutzung der Arbeitgeberauszeichnung auf Seiten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat insofern selbst dafür Sorge zu tragen, dass er die Arbeitgeberauszeichnung (Bilddatei) für sich nutzen kann.

§ 9 Systemintegrität

(1) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Programme, Algorithmen oder sonstige Software in Verbindung mit der Nutzung des Dienstes des Auftragnehmers zu verwenden, die das Funktionieren des Services stören können. Er darf insbesondere keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur des Dienstes zur Folge haben können oder störend in den Service eingreifen können.

§ 10 Liefer- und Zahlungsbedingungen

(1) Die bestellten Produkte/Dienstleistungen werden nach Vereinbarung geliefert. Die Versandkosten werden von Trendence getragen.

(2) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, wird die Vergütung wie folgt fällig: 100% bei Vertragsschluss. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage.

(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber zusätzlich entstandene Kosten, die sich aus nach Vertragsabschluss aufgenommenen Zusatzwünschen des Auftraggebers ergeben, gesondert in Rechnung zu stellen.

(4) Alle Rechnungen sind bei Erhalt zu zahlen. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich netto, d.h. ausschließlich der gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorstehenden Vertragsbedingungen jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird der Auftragnehmer per E-Mail änderungen der Vertragsbedingungen mitteilen. Dem Auftraggeber wird die Gelegenheit eingeräumt, den geänderten Vertragsbedingungen binnen zwei Wochen zu widersprechen. Tut er dies nicht, gilt die Zustimmung zur änderung als erteilt. Andernfalls gelten diese AGB unverändert fort.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der AGB im übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 30.04.2019

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Trendence Awards - Veranstaltung - der Trendence Institut GmbH

§ 1 Allgemein, Kundenkreis

(1) Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.

(2) Alle Projektanmeldung- Einreichungen unserer Kunden (nachfolgend „Kunden“) über unsere Internet Domain www.trendenceawards.de (nachfolgend „Trendence Awards“) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Das Produktangebot der Trendence Awards richten sich ausschließlich an Unternehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

§ 2 Vertragsgegenstand (Projekteinreichung)

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der Trendence Awards. Trendence veranstaltet die Trendence Awards und bewertet die durch die Kunden eingereichten Projekte aus dem Bereich Human Resources (HR). Die Trendence Awards helfen Unternehmen HR- Arbeit auf eine sichtbare Plattform zu heben. Wir ehren Unternehmen, die in den unterschiedlichsten Kategorien aus dem Bereich HR Höchstleistungen erbracht haben.

(2) Die hierbei von Trendence erbrachten Leistungen der Trendence Awards setzen sich aus folgenden Leistungsbestandteilen zusammen: • Sichtung der eingereichten Projekte durch Trendence. • Bewertung der eingereichten Projekte durch die Trendence Awards-Jury. • Der Kunde erhält durch Trendence eine Rückmeldung (qualifiziertes Feedback) zu seinem eingereichten Projekt.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Ihre Teilnahme gilt mit der Einreichung Ihres Projektes unter Trendence Awards als verbindlich, offensichtliche Irrtümer (z. Bsp. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten gehen zu Lasten des Kunden. Mit der Einreichung eines Projektes auf Trendence Awards kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Kunde und Trendence zustande.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Für eine Projekteinreichung fällt eine Teilnahmegebühr von 290€ an. Unsere Preise sind Nettopreise exklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird die Vergütung wie folgt fällig: 100% bei Vertragsschluss. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang, ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

(3) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Ergebnisse & Trendence Awards (Veranstaltung)

(1) Die im Rahmen der Trendence Awards ermittelten Ergebnisse und Aussagen entsprechen nicht der Meinung von Trendence und sind als wertneutral zu betrachten. Wir sind in keinem Fall verpflichtet, die im Zuge der Leistungserbringung genutzte Bewertungsmethode offenzulegen. Eine Teilnahme an der Veranstaltung zu den Trendence Awards (Verleihung) muss durch die Kunden gesondert gebucht werden. Zugangsvoraussetzung für eine Teilnahme an den Trendence Awards ist der Erwerb eines Tickets sowie die Einreichung eines Projektes unter Trendence Awards.

§ 6 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

(1) Trendence wird das nicht-ausschließliche Recht eingeräumt, die mit den eingereichten Projekten in Zusammenhang liegenden Schutzrechte im Zuge der Leistungserbringung zu nutzen und im Rahmen der Trendence Awards öffentlich wiederzugeben.

§ 7 Haftung

(1) Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Trendence gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet Trendence nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung von Trendence auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

(3) Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Kooperationspartnern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Trendence.

§ 8 Datenschutz

(1) Im Zuge der Einreichung werden Kontaktdaten ihrer Mitarbeiter_innen und Projektteilnehmer verarbeitet, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist die Erfüllung eines Vertrags Art. 6 Abs. 1 lit. b.) DS-GVO sowie ein berechtigtes Interesse der Verantwortlichen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f.) DS-GVO i.V.m § 26 BDSG-neu. Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Das zwischen Trendence und dem Kunden bestehende Vertragsverhältnis unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Berlin für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis aus- schließlich zuständig.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Insbesondere finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden keine Anwendung auch wenn in einer Rechnung oder in einem Bestellschein auf diese verwiesen wird und Trendence nicht widerspricht.

(2) Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Zahlungsansprüchen.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform soweit nicht kraft Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Die Schriftform wird insbesondere durch den Versand von Erklärungen per E-Mail oder Telefax gewahrt soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wurde.

(4) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrags nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie beim Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.

Berlin den 20.09.2020